Personenschutz

Personenschutz bedeutet die Arbeit als Bodyguard bzw. Leibwächter und besteht in
umfassender Kompetenz plus Diskretion.

Gewerbe

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Gebäudekomplex

Öffentliche Einrichtungen

Im Bereich Personenschutz stellen wir Leibwächter bzw. einen Bodyguard, sowohl für konkrete Ereignisse als auch in dauernder Begleitung. Oberstes Gebot ist dabei die Diskretion und ein angenehmes Auftreten, was wir beides in vollem Umfang beherrschen.
Ausreichende Kommunikationsmittel sind ebenfalls mit dabei und selbstverständlich werden Situationen schnell erkannt und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.
Fahrsicherheitstrainings und Selbstverteidigung gehören beim Personenschutz ebenso zum Portfolio wie profunde Erste-Hilfe Kenntnisse, vor allem aber Aufmerksamkeit. Die rechtliche Basis für unsere Tätigkeit bilden § 127 StPO sowie zum Teil auch § 855 BGB.
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